Du bist angehende Immobilienkauffrau bzw. angehender Immobilienkaufmann? Mit der Wahl dieses Ausbildungsberufes hast du dich für einen spannenden und vielfältigen Beruf entschieden, der dir die Tür zu den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern in der Immobilienbranche öffnet.
Bevor du dich schon bald voller Tatendrang ins Arbeitsleben stürzen kannst, musst du zuerst aber noch die IHK Abschlussprüfung erfolgreich meistern. Um dich hierbei bestmöglich zu unterstützen, haben wir auf dieser Seite einige wichtige und wissenswerte Infos rund um deine Abschlussprüfung für dich zusammengetragen.
Deine Abschlussprüfung steht bald an, aber die Auswirkungen von Corona stehen dir häufig beim effizienten Lernen im Weg? Auf lernportal.u-form.de findest du jetzt viele hilfreiche Tipps & Tools, die dir dabei helfen, dich trotz aller Umstände erfolgreich auf deine Abschlussprüfung vorzubereiten!
Welche beiden Aussagen über eine Kommanditgesellschaft (KG) sind falsch?
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Correct!Wrong!
Ein Unternehmen firmiert unter „Wohneigentum und Verwaltungs GmbH“.
Welche der folgenden Aussagen ist falsch?
Correct!Wrong!
Was ist eine digitale Signatur?
Correct!Wrong!
Was versteht man unter dem Begriff „Marketing-Mix“?
Correct!Wrong!
Der private Vermieter Roland Bäcker vermietet eine Wohnung des ihm gehörenden Mehrfamilienhauses an seinen Sohn Michael Bäcker. Als Miete werden 200,00 € zuzüglich Heiz- und Warmwasserkosten vereinbart. Weitere Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ein schriftlicher Mietvertrag wird nicht angefertigt. Der Vertrag wird lediglich mündlich abgeschlossen.
Beurteilen Sie die Rechtslage. Welche Aussage ist richtig?
Correct!Wrong!
Herr Schröder hat eine 2-Zimmerwohnung bei der GWG Siegen gemietet. Da er mit seinen Mietzahlungen laufend in Rückstand ist und trotz Abmahnung wieder einmal unpünktlich gezahlt hat, spricht die GWG eine ordentliche Kündigung wegen schuldhafter, nicht unerheblicher Pflichtverletzung aus.
Welche Aussage ist im Zusammenhang mit dem Kündigungsschreiben richtig?
Correct!Wrong!
Die Leerstandsquote soll verringert werden. Welche der folgenden Maßnahmen ist dafür langfristig am wenigsten geeignet?
Correct!Wrong!
Nachdem der Mieterin Kruse fristlos gekündigt wurde, weigert sich diese beharrlich, die Wohnung zu räumen.
Welche der folgenden Aussagen ist in diesem Zusammenhang falsch?
Correct!Wrong!
Bei der Kreisbau Steinfurt AG hat der Mieter Schmitz seine Wohnung zum 30. April gekündigt. Bei der Wohnungsabnahme verlangt er die sofortige Auszahlung der Kaution zuzüglich Zinsen.
Welche Aussage ist in diesem Zusammenhang richtig?
Correct!Wrong!
Welche Aussage zu Grunddienstbarkeiten ist richtig?
Correct!Wrong!
In welchem der folgenden geschilderten Fälle handelt es sich um eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit?
Correct!Wrong!
Eine Hypothek kann als Buchhypothek oder in Form eines Hypothekenbriefs ausgestellt werden.
Welche Aussage ist in diesem Zusammenhang richtig?
Correct!Wrong!
Wenn eine Hypothek bestellt wird, so sind alle wesentlichen Daten ins Grundbuch einzutragen.
Welche Angabe muss nicht ins Grundbuch eingetragen werden?
Correct!Wrong!
Inwiefern haftet das verkaufende Wohnungsunternehmen vor dem Übergang des Eigentums?
Correct!Wrong!
In welcher Rechtsvorschrift ist der Begriff Verkehrswert definiert?
Correct!Wrong!
Auf der Baustelle, welche nicht genügend abgesichert war, wird ein Passant durch einen herabfallenden Dachstein verletzt. Welche Versicherung ist nach der Krankenversicherung des Passanten zur Übernahme des Schadens verpflichtet?
Correct!Wrong!
Die Office Experten überprüfen verschiedene Möglichkeiten der Teilfinanzierung einer vollautomatischen Fertigungsstraße für Regalteile.
Bei welchen zwei Alternativen handelt es sich um eine Einlagenfinanzierung?
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Correct!Wrong!
In welchen zwei der folgenden Fälle handeln die Office Experten nach dem Maximalprinzip?
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Correct!Wrong!
Welche zwei der folgenden Aussagen sind korrekt?
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Correct!Wrong!
Nach Auslaufen des Tarifvertrages im Mai d. J. ruft die Gewerkschaft ver.di nach einer Urabstimmung in Nordrhein-Westfalen die Beschäftigten in verschiedenen Betrieben des Dienstleistungsgewerbes zum Streik auf.
Welche zwei der folgenden Aussagen sind richtig?
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Correct!Wrong!
Welche zwei der Beträge kann Alexandrakis Mostakis bei seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?
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Correct!Wrong!
Prüfungsquiz Immobilienkaufleute
weniger als 50% richtig
Oh, nein! Du hast weniger als 50% der Fragen richtig beantwortet!
So wird das mit der Abschlussprüfung aber nichts! Los, zurück an den Schreibtisch!
Für eine intensive Prüfungsvorbereitung empfehlen wir dir folgende U-Form Produkte:
Aufbau, Inhalt und Ablauf der Prüfungen für Immobilienkaufleute
Angehende Immobilienkaufleute müssen an einer Zwischenprüfung teilnehmen, die in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet. Innerhalb einer Prüfungszeit von 120 Minuten müssen dabei ca. 60 „gebundene“ Aufgaben bearbeitet werden – d. h. Aufgaben, die maschinell auswertbar sind. Die Inhalte beziehen sich auf die Prüfungsgebiete „Ausbildungsbetrieb und Immobilienmarkt“, „Mietobjekte und Immobilienvermittlung“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung ist die Teilnahme an dieser Zwischenprüfung. Welche Note du bei der Zwischenprüfung erreicht hast, ist dabei zwar nicht von Bedeutung, dennoch sollte dein persönlicher Ehrgeiz schon so weit reichen, auch bei der Zwischenprüfung bereits eine gute Figur zu machen.
Schriftliche Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau findet an zwei Prüfungstagen statt. Am ersten Tag wirst du im Kernfach „Immobilienwirtschaft“ geprüft. Innerhalb einer Prüfungszeit von 180 Minuten musst du ca. 9 umfangreiche Aufgaben mit Unteraufgaben beantworten. Es handelt sich dabei um „ungebundene“ Aufgaben – also offene Aufgabenstellungen, die mit eigenen Formulierungen frei beantwortet werden müssen.
Am zweiten Prüfungstag werden die Prüfungsfächer „Kaufmännische Steuerung, Dokumentation“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ abgefragt. Hierbei handelt es sich wieder um maschinell auswertbare Aufgaben, also Multiple-Choice, Zuordnungsaufgaben, Reihenfolgeaufgaben, Berechnungen, Kontierungsaufgaben mit vorgegebenen Kennziffern der Konten etc.
Eine große Hilfe bei der Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsfächer sind die offiziellen Prüfungskataloge der IHK. Es handelt sich dabei um Themenkataloge, die alle Inhalte auflisten, die zur Zwischen- und Abschlussprüfung beherrscht werden müssen. Die Prüfungskataloge bieten so eine gut strukturierte Übersicht über mögliche Prüfungsthemen und leisten als Checklisten gute Dienste.
Den aktuellen Prüfungskatalog findest du im u-form Shop
Mündliche Abschlussprüfung
Den Abschluss deiner Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau bildet die mündliche Prüfung mit dem so genannten „Kundengespräch“ bzw. der „Teambesprechung“. Dabei wird speziell dein Wissen abgefragt, das du dir in deiner Wahlqualifikation angeeignet hast. Immobilienkaufleute müssen sich zu Beginn der Ausbildung für eine der folgenden Wahlqualifikationen entscheiden:
Steuerung und Kontrolle in Unternehmen
Gebäudemanagement
Maklergeschäfte
Bauprojektmanagement
Wohnungseigentumsverwaltung
In der mündlichen Prüfung bekommst du dann 2 Aufgaben zu deiner Wahlqualifikation vorgelegt, von denen du eine auswählen darfst, die du dann in einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten bearbeitest. Im anschließenden Kundengespräch oder der Teambesprechung (Dauer max. 30 Minuten) sollst du deine Lösungswege erläutern. Die Prüfer achten hier insbesondere darauf, dass du wirtschaftliche, rechtliche, technische und ökologische Zusammenhänge beachtest sowie service-, ziel-, adressdaten- und situationsbezogen kommunizierst.
Du möchtest deine Abschlussprüfung besser bestehen als der Durchschnitt? Dann schau dir unsere Produktempfehlungen für deinen Ausbildungsberuf an:
Hilfreiche Tipps für deine perfekte Vorbereitung auf die mündliche Abschlussprüfung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau haben wir hier für dich zusammengefasst: Tipps für die praktische Prüfung für Immobilienkaufleute
Auf der folgenden Seite findest du viele nützliche Tipps und Ratschläge dazu, wie du dich am besten auf die schriftliche Abschlussprüfung vorbereiten kannst: Tipps für die schriftliche IHK Abschlussprüfung
Entdecke den u-form Prüfungsrechner
Mit unserem genialen Punkterechner kannst du dir jetzt ganz einfach ausrechnen lassen, wie viele Punkte du z. B. noch in deiner mündlichen bzw. praktischen Prüfung erzielen musst, um insgesamt noch eine bessere Gesamtnote zu erreichen. Den u-form Prüfungsrechner hat übrigens unser Anwendungsentwickler Azubi Robin programmiert. Wir finden, das ist ein wirklich tolles und hilfreiches Tool geworden. Probier’s jetzt kostenlos aus!
Und was ist, wenn es am Ende nicht gereicht hat? Hast du in 2 der 3 Fächer maximal 49 und nicht weniger als 30 Punkte und in einem Fach mindestens 51 Punkte erreicht, dann kannst du in einem Fach eine 15-minütige mündliche Ergänzungsprüfung machen, die im Verhältnis 2 : 1 (bisheriges Ergebnis, Ergebnis der mündlichen Prüfung) gewertet wird. Reicht das nicht aus, um deine Endnote zu verbessern, heißt es für dich leider, dass du in der nächsten Prüfung noch einmal antreten musst.
Dir soll das auf keinen Fall passieren? Dann hol dir jetzt dein u-form Erfolgspaket für Immobilienkaufleute mit allem, was du zur optimalen Prüfungsvorbereitung brauchst und sichere dir dazu GRATIS unsere exklusive Geld-zurück-Garantie!
Die nächsten Prüfungstermine für Immobilienkaufleute
Prüfungsteil
Termin
Datum
Immobilienkaufleute Abschlussprüfung
Winter 2023
28. + 29. November 2023
Immobilienkaufleute Abschlussprüfung
Sommer 2024
23. + 24. April 2024
Immobilienkaufleute Abschlussprüfung
Winter 2024
26. + 27. November 2024
Immobilienkaufleute Abschlussprüfung
Sommer 2025
6. + 7. Mai 2025
Glossar für Immobilienkaufleute
Hier findest du Erklärungen zu einigen wichtigen Fachbegriffen aus der Ausbildung.
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
Abmahnung
Mit einer Abmahnung kann der Vermieter seine Mieter auf Fehlverhalten aufmerksam machen, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung. Die Abmahnung erfolgt schriftlich und kann in drastischen Fällen zu einer fristlosen Kündigung führen.
Aufbauorganisation
Hier geht es um die Strukturierung eines Unternehmens nach Stellen und Abteilungen. Sie regelt die Organisation der betrieblichen Hierarchie und Festlegung der Arbeitsinhalte. Zu den Formen der Aufbauorganisation zählen:
Funktional: Abteilungen sind nach Funktionen strukturiert (z. B. Produktion, Vertrieb, Versand)
Divisional: Abteilungen sind nach Geschäftsbereichen strukturiert (z. B. Produkte, Kundengruppe, Region)
Matrixorganisation: Abteilungen sind nach Geschäftsbereichen und Funktionen strukturiert
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Eigentum
Eigentümer einer Sache ist derjenige, dem diese rechtlich gehört. Eigentümer einer Immobilie ist daher derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Wenn der Eigentümer in seiner Immobilie auch wohnt, ist er gleichzeitig deren Besitzer.
Exposé
Das Exposé ist die Beschreibung eines Objektes, das von einem Makler angeboten wird (z. B. Alter und Zustand des Gebäudes, Aufteilung, Ausstattung, Mietpreis sowie Geschäftsbedingungen und Besichtigungsmöglichkeiten). Allein durch ein Exposé kommt noch kein Vertrag zustande, es handelt sich um Werbung.
Das Makler-Exposé hat vier Funktionen:
Sachinformationen – schriftlich, richtig, vollständig, rechtzeitig, in deutscher Sprache (§ 11 MaBV)
Markttransparenz – Vergleichbarkeit von Preisen verschiedener Angebote, Endpreis muss lt. Preisangabenverordnung genannt sein
Objektwerbung – Darstellung des Objekts, Ansprechen potenzieller Zielgruppen
Firmenwerbung – Präsentation des eigenen Maklerunternehmens, Kundenbindung, Gewinnung von Neukunden
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Kündigung
Um ein Mietverhältnis ordentlich zu kündigen, benötigt der Vermieter einen berechtigten Grund. Der Mieter hingegen kann grundlos kündigen.
Kündigung durch Mieter
Der Mieter kann ordentlich kündigen, indem er die Formalien und die Kündigungsfrist einhält. Er braucht dabei keinen Grund für die Kündigung anzugeben.
Möglich ist auch die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist, z. B. wenn der Vermieter eine Untervermietung verweigert.
Liegen wichtige Gründe vor, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zur ordentlichen Beendigung für den Mieter nicht zumutbar machen (z. B. erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen), kann er außerordentlich fristlos kündigen.
Kündigung durch Vermieter
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und eine Begründung des Vermieters enthalten.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben. Gründe dafür wären z. B.
Schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzungen vertraglicher Pflichten seitens des Mieters
Eigenbedarf des Vermieters
Hinderung des Vermieters an angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks
Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung sind z. B.
Mietrückstand
Erhebliche Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht
Aus wichtigem Grund (z. B. ständig unpünktliche Mietzahlung, unerlaubte Untervermietung)
Ein Makler vermittelt den Verkauf oder die Vermietung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Zu seinen Aufgaben zählen beispielsweise die Erstellung eines Exposés, Initiierung von Marketingmaßnahmen, Durchführung von Besichtigungsterminen, Überprüfung der Interessenten und die Ausarbeitung des Kaufvertrages.
Allgemeiner Marklervertrag: Es können mehrere Makler gleichzeitig mit der Vermarktung beauftragt werden. Der Eigentümer/Auftraggeber kann parallel auch selbst tätig werden, wobei er bei Erfolg den Maklern keine Maklerprovision schuldet.
Einfacher Makleralleinauftrag: Es wird nur ein Makler mit der Vermarktung beauftragt; der Auftraggeber selbst darf auch tätig werden und den Verkauf abwickeln (er schuldet dem Makler in diesem Fall keine Provision).
Qualifizierter Makleralleinauftrag: Es wird ausschließlich ein Makler alleine mit der Vermarktung beauftragt, der den Kaufabschluss herbeiführt und dem die Maklerprovision zusteht.
Marktforschung
Die Marktforschung liefert umfängliche Informationen und Auswertungen über aktuelle Marktgegebenheiten und Marktentwicklungen. Zu den Elementen der Marktforschung zählen:
Marktanalyse: Die Ermittlung bestimmter Gegebenheiten zu einem bestimmten Zeitpunkt
Marktbeobachtung: Auswertung bestimmter Fakten im zeitlichen Ablauf
Hierfür muss zuerst eine Zielgruppe festgelegt werden. Dafür müssen einige Fragen im Vorfeld geklärt werden.
Wen suche ich als Mieter? (Singles, Paare, Studenten, Familien, Senioren usw.)
Für wen ist meine Immobilie interessant?
Wer passt in die bereits vorhandene Hausgemeinschaft? (z.B. junge Familien oder Senioren)
Wie kann ich meine Zielgruppe am besten erreichen?
Kriterien:
Einkommen (Abschätzung der Zahlungsfähigkeit)
Anzahl einziehender Personen (Vermeidung von Überbelegung)
Gründe für den Wohnungswechsel (Einschätzung der Dringlichkeit)
Mietschuldenfreiheit im bisherigen Mietverhältnis
Schufa-Selbstauskunft
Mietpreis kalkulieren
Um für eine Immobilie den richtigen Mietpreis zu kalkulieren, spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle:
Die Ausstattung (Bauart, Zimmeranzahl, Größe der Wohnfläche, Heizungsanlage, Art der Fußböden, Garten/Balkon/Terrasse)
Der Zustand (Energiebilanz, Modernisierungsmaßnahmen)
Die Lage (Bestlage, gute Lage, durchschnittliche Lage oder einfache Lage)
Mietspiegel Gibt Auskunft über ortsübliche Mieten einer Stadt/Gemeinde. So können Vermieter vergleichen, in welcher Höhe ähnlicher Wohnraum vermietet wird. Mietspiegel enthalten Informationen über Zuschläge und Abschläge für:
Gebäudeart
Ausstattung von Bad und Küche
Schallisolierung und Wärmeisolierung
Qualität von Böden und Türen
Heizung
Gesetzliche Regelung
Verglichen mit der örtlichen Vergleichsmiete darf die Miete maximal 20 % höher sein.
Wenn die Kaltmiete, verglichen mit der örtlichen Vergleichsmiete, 50 % höher ist, gilt sie als Mietwucher.
Wenn in der Region eine Mietpreisbremse gilt, darf der Mietpreis höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen.
Mietvertragsarten
Unbefristeter Mietvertrag: Es wurde kein fester Zeitpunkt vereinbart, an welchem das Mietverhältnis endet; die häufigste Form des Mietvertrages
Befristeter Mietvertrag/Zeitmietvertrag: Die Mietdauer ist auf einen bestimmten zeitlichen Umfang festgelegt
Dauermietvertrag: Gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften räumen ihren Mietern ein Dauernutzungsrecht ein
Untermietvertrag: Hierbei entsteht ein Mietverhältnis zwischen dem Mieter (sog. Hauptmieter) und dem Untermieter; auch „Mietverhältnis 2. Stufe“ genannt
Zwischenmietvertrag: Besondere Form des Untermietervertrages, die nur gewerblich genutzte Räume betrifft
Nießbrauch
Ein Nießbrauchrecht an einer Wohnung ist als Belastung in Abt. II des WE-Grundbuchs eingetragen und kann nur durch Antrag und Bewilligung von Eigentümer und Nießbraucher gelöscht werden. Das Recht besteht auf Lebenszeit des Nießbrauchers und kann nicht vererbt oder veräußert werden.
Dem Nießbraucher stehen das Nutzungsrecht und das Fruchtziehungsrecht zu (er darf die Wohnung z. B. auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten), er trägt allerdings auch alle auf die Wohnung entfallenden Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
Gegenseitiger Schuldvertrag (Dauerschuldverhältnis) – berechtigt den Pächter zur Fruchtziehung und Nutzung.
Pachtobjekte: Sachen, Rechte, -gesamtheiten (z. B. Geschäft, Gaststätte, Taxikonzession, Anzeigenteil einer Zeitschrift, Verkehrsgenehmigung) Die Sache selbst (Substanz) darf dabei aber nicht verbraucht werden.
Unterschied zur Miete: Pachtsache muss für den alsbaldigen Gebrauch ausgestattet sein – Überlassung von leeren Räumen begründet nur Mietvertrag.
Wichtig: Unterschiede bestehen zwischen Pachtvertrag (§§ 581 ff BGB), z. B. über Räume, und Landpachtvertrag (§§ 585 ff BGB) über land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen [geregelt in § 28 II. BV (4)].
Grundsätzlich Pflicht des Vermieters, kann formularvertraglich auf den Mieter übertragen werden.
Wenn Renovierungs-Fristen formuliert werden, dann n. h. M. in der Regel Küchen, Bäder alle 3 Jahre, Flure, Wohnräume alle 5 Jahre, Nebenräume alle 7 Jahre (diese Fristen müssen flexibel, nach der tatsächlichen Abnutzung formuliert und angewendet werden – starre Fristen sind nichtig).
Bei unrenoviert übergebener Wohnung gilt eine SR-Klausel nur bei entsprechender Gegenleistung des Vermieters, weil ja offensichtlich auch eine Anfangsrenovierung nötig ist.
Eigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass keine Gefahren für Dritte (z. B. Mieter, Besucher, Passanten) von ihrem Grundstück oder ihrer Immobilie ausgehen. Sie haben entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die mögliche Risiken minimieren. Generell obliegt die Verkehrssicherungspflicht bei vermieteten Immobilien dem Eigentümer, er kann jedoch Pflichten in gewissem Umfang an „Erfüllungsgehilfen“, z. B. Mieter, Hausmeister, Wartungsdienste etc. delegieren.
Üblich ist in Mietverträgen z. B. die Übertragung der Räum- und Streupflicht auf den Mieter. Dennoch kann die Verkehrssicherungspflicht nicht komplett auf den Mieter abgewälzt werden. Der Vermieter hat weiterhin eine Kontrollpflicht darüber, ob seine Erfüllungsgehilfen die Aufgaben zuverlässig ausführen und er kann im Schadensfall ggf. zur Haftung herangezogen werden. Gegen Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten können sich Vermieter durch den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen. Die Versicherungsprämie ist im Zuge der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegbar.
Das Gesetz räumt dem Vermieter ein Pfandrecht ein, um Forderungen aus dem Mietverhältnis abzusichern (Mietforderungen, Betriebskostenvorauszahlungen oder Nachzahlungsansprüche, Kündigungs- und Räumungskosten etc.). Das Vermieterpfandrecht gibt es bei der Wohnraummiete (§ 562 BGB) und bei der Vermietung von Geschäftsraum (§§ 578, 562 BGB).
Das Vermieterpfandrecht wird im Gewerbemietrecht häufiger angewandt – Mobiliar, Geräte, Warenvorräte, Büroausstattung u. a. m. stellen oft einen beachtlichen und verwertbaren Posten dar.
Unpfändbare Sachen aus dem Wohnraummietvertrag sind dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienende Sachen, insbesondere Kleidung, Möbel, Haushalts- und Küchengeräte (Waschmaschine, Kühlschrank etc.), Fernseher u.a.
Grundsätzlich muss für jeden Einzelfall entschieden werden, welche Gegenstände/Sachen gepfändet werden dürfen.
Wohnungseigentümerversammlung
Die Wohnungseigentümerversammlung ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Sie ist mindestens einmal jährlich einzuberufen oder wenn 1/4 der Eigentümer es verlangen.
In der Versammlung werden Entscheidungen in Bezug auf das Eigentum getroffen (z. B. Instandhaltung, bauliche Änderungen) und der jährliche Wirtschaftsplan erstellt. Die Versammlung muss unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Die Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der grundbuchlich eingetragenen Miteigentumsanteile vertreten sind.
Stimmrecht in der Eigentümerversammlung:
Kopfprinzip: jeder im Grundbuch eingetragene Eigentümer hat eine Stimme; mehrere Eigentümer einer Wohnung (z.B. Ehepaare) teilen sich eine Stimme
Objektprinzip: jedes Objekt/Wohnung hat eine Stimme; Eigentümer von mehreren Wohnungen haben daher mehrere Stimmen
Wertprinzip: jeder „Miteigentumsanteil“ hat eine Stimme; ein Eigentümer von 425/10.000 MEA verfügt also über 425 Stimmen
Bei der Beschlussfassung können folgende Mehrheiten unterschieden werden:
Einfache Mehrheit = mehr Ja- als Nein-Stimmen
Beispiele: Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung (z. B. Entlastung des Verwalters, Neuwahlen des Verwaltungsbeirats), Abrechnung des Wirtschaftsplans des Vorjahres, modernisierende Instandsetzung (z. B. Austausch defekter Holzfenster gegen isolierverglaste Fenster)
Doppelt qualifizierte Mehrheit = Zustimmung von mind. Dreiviertel aller Eigentümer, die gleichzeitig mehr als die Hälfte der MEA innehaben
Beispiele: Abweichende Kostenverteilung bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie bei baulichen Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen
Allstimmigkeit = Zustimmung aller Eigentümer erforderlich
Beispiele: Bauliche Veränderungen, wenn sämtliche Eigentümer durch die geplante Baumaßnahme beeinträchtigt werden.